Allgemeine Geschäftsbedingungen Feuerwerk des Volker Gödde, Asternweg 6, 06118 Halle/Saale
§ 1 Geltungsbereich
Für die Leistungen von Feuerwerksaufführungen des Volker Gödde (Auftragnehmer) gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Bestellers müssen ausdrücklich vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden, um Gültigkeit zu erlangen.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn er durch den Auftragnehmer schriftlich bestätigt wird.
§ 3 Behördliche Genehmigungen
Die für die Durchführung von Feuerwerken notwendigen behördlichen Genehmigungen holt der Auftragnehmer im Namen des Bestellers ein. Der Vertrag erhält erst seine Gültigkeit, wenn alle notwendigen behördlichen Genehmigungen erteilt wurden.
§ 4 Pflichten des Bestellers
Der Besteller hat dafür zu sorgen, dass ein ordnungsgemäßer und ungehinderter Auf- und Abbau sowie das Befahren, die Bewachung und die Sicherung des Veranstaltungs- oder des Abbrennplatzes bei einem Feuerwerk gewährleistet sind. Dabei sind die Anweisungen des Auftragnehmers zu beachten.
Der Besteller ist verpflichtet, auf eigene Kosten behördliche Auflagen zu erfüllen, soweit diese nicht feuerwerksspezifischer Natur sind.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eine Grobreinigung des Abbrennplatzes vorzunehmen. Der Besteller ist verpflichtet, danach den Abbrennplatz auf eigene Kosten zu säubern und die gesamten Abfälle auf eigene Kosten zu entsorgen. Der Besteller hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen des Grundstückseigentümers des Abbrennplatzes wegen etwaiger Beeinträchtigungen des Grundstücks freizustellen.
Der Besteller ist verpflichtet, die Nachbarschaft über den Termin des geplanten Feuerwerks rechtzeitig, mindestens 1 Woche vorher, zu unterrichten und auf die möglicherweise entstehenden Beeinträchtigungen hinzuweisen.
§ 5 Pflichten des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen und Auflagen zu beachten.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftrag gewissenhaft und pünktlich auszuführen. Stehen der Ausführung des Feuerwerks Sicherheitsrisiken entgegen (z. B. aufgrund von Witterungsbedingungen) oder wurden behördliche Auflagen vom Besteller nicht erfüllt, ist der Auftragnehmer berechtigt, von der Durchführung des Feuerwerks abzusehen bzw. dieses abzubrechen.
Die Art und der Umfang der Maßnahmen zur Vertragserfüllung unterliegen im Rahmen eines pflichtgemäßen Ermessens der künstlerischen, konzeptionellen und gestalterischen Entscheidungsfreiheit des Auftragnehmers.
§ 6 Zahlungsbedingungen
Der Besteller ist verpflichtet, 50 % der vereinbarten Vertragssumme zzgl. Umsatzsteuer als Vorkasse bei Erhalt der Abschlagsrechnung innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung an den Auftragnehmer zu zahlen. Bei Nichterfüllung der Zahlungsbedingung ist der Auftragnehmer berechtigt, die Veranstaltung abzusagen.
Der Besteller ist zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen nicht berechtigt, es sei denn, die Aufrechnung erfolgt mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung des Bestellers.
§ 7 Ausfall
Kommt es aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, nicht zur Durchführung des Auftrags, hat der Besteller dem Auftragnehmer den vereinbarten Preis abzgl. ersparter Aufwendungen in Höhe von pauschal 90 % der Nettovertragssumme zu vergüten. Den Parteien bleibt es unbenommen, höhere bzw. niedrigere ersparte Aufwendungen nachzuweisen.
Haben beide Parteien den Abbruch des Feuerwerks bzw. den Ausfall nicht zu vertreten, so schuldet der Besteller dem Auftragnehmer 50 % der vereinbarten Nettovertragssumme zzgl. Umsatzsteuer.
§ 8 Haftungsausschluss / Gewährleistung
Schadensersatzansprüche jeglicher Art des Bestellers sind ausgeschlossen, soweit sie nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln des Auftragnehmers verursacht wurden.
Witterungsbedingte Beeinträchtigungen des Feuerwerks sowie auftretende Rauchentwicklung und künstlerisch- oder sicherheitsbegründete Abweichungen von der vereinbarten Dauer des Feuerwerks begründen keine Ansprüche des Bestellers gegen den Auftragnehmer.
Die Erstellung eines Videomitschnitts ist eine freiwillige Zusatzleistung und dient der Qualitätskontrolle. Da die Erstellung meistens im Außenbereich stattfindet, können Umwelteinflüsse zu starken Qualitätsverlusten bzw. Totalausfall führen. Bei Verlust, Löschung oder Beschädigung von Videomitschnitten und Bildern des beauftragten Feuerwerks beschränkt sich die Ersatzpflicht auf die Erstattung von 50 €. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Besteller kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung zu erfolgen hat. Der Auftragnehmer ist nicht zur Archivierung verpflichtet.
§ 9 Urheberrechte
Urheberrechte an der Konzeption und Gestaltung des Feuerwerks werden nicht übertragen. Der Besteller trägt dafür Sorge, dass die Konzeption, das Setting sowie Feuerwerkseffekte nicht für die kommerzielle Verwendung auf Bildträger aufgenommen oder im Internet publiziert werden.
§ 10 Anzuwendendes Recht / Gerichtsstand
Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Besteller unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sämtliche Änderungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Nebenabreden sind unwirksam.
Soweit der Besteller Vollkaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Halle/Saale.
Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, gelten die sonstigen Bestimmungen unvermindert fort. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, an Stelle der unwirksamen Klausel eine solche zu sehen, die dem Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt.
Halle, den 30.06.2024